Der BGH hat mit Beschluss vom 10.12.2014 (Az. XII ZB 463/13) entschieden, dass es nicht gegen den deutschen ordre public Verstößt, wenn ein ausländisches Gericht die Wunscheltern eines von einer Leihmutter ausgetragenen Kindes als rechtliche Eltern ausweist.
Die Entscheidung wird in diesem Blog in Kürze besprochen werden von Stefanie Sucker, die ihre Doktorarbeit an der Universität Bonn zur Thematik der Leihmutterschaft verfasst.