Sexuelle Orientierung der Eltern hat keine Auswirkung auf das Kindeswohl!


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Dies ist das Ergebnis einer Studie, die von Ass. Prof. Dr. Rachel H. Farr und Professor Dr. Charlotte J. Patterson jüngst in der Fachzeitschrift Child Development (Farr/Patterson, Coparenting Among Lesbian, Gay, and Heterosexual Couples: Associations with Adopted Children’s Outcomes 84 Child Development (2013) 1226-1240) veröffentlicht wurde.

Forschungsdesign

Die Studie analysiert anhand von 104 US-amerikanischen Adoptivfamilien die Zusammenhänge von sexueller Orientierung der Eltern und Wahrnehmung der elterlichen Sorge sowie die Auswirkungen von beidem auf das Kindeswohl. Die Autorinnen wählten hierbei explizit den Kontext einer Adoptivfamilie. In Adoptiv-Konstellationen besteht kein biologisches Band zwischen Eltern und Kindern, die Wahrnehmung der elterlichen Sorge wird daher auch nicht von diesem beeinflusst (S. 1227), weshalb sich klarere Rückschlüsse auf die Zusammenhänge der o.g. Faktoren ziehen lassen. Ermittelt wurden die Ergebnisse der Studie sowohl durch die Auswertung mehrerer Fragebögen, die die Elternteile jeweils eigenständig beantworten mussten, als auch durch eine Videoanalyse des Eltern-Kind-Verhaltens in einer Spielsituation (S. 1230).

An der Studie nahmen die 104 beteiligten Adoptivfamilien, bestehend aus 54 gleichgeschlechtlichen (davon 25 Mütterpaare und 29 Väterpaare) und 50 verschiedengeschlechtlichen Elternpaaren (S. 1229), teil. Ferner wurden 74 Lehrer/sonstige Betreuer der betreffenden Adoptivkinder über einen weiteren Fragebogen in die Studie mit einbezogen.

Ergebnisse

Die Auswertung der Fragebögen der teilnehmenden Elternpaare ergab, dass die Aufgaben elterlicher Sorge (Anziehen, Waschen und Füttern des Kindes usw.) bei gleichgeschlechtlichen Elternpaaren vorwiegend gemeinsam erledigt werden, wohingegen verschiedengeschlechtliche Elternpaare zu einer stärkeren Verteilung der elterlichen Sorge auf einem Elternteil (specialization) tendieren. Insbesondere heterosexuelle Mütter übernehmen, so die Studie, signifikant mehr Aufgaben in diesem Bereich als heterosexuelle Väter (S. 1233).

Eine Betrachtung und Bewertung der Spielsituationen ergab, dass homosexuelle Mütter gegenüber ihrer Partnerin wesentlich mehr unterstützendes Verhalten zeigen als heterosexuelle Partner untereinander. Homosexuelle Väter hingegen zeigten die geringste gegenseitige Unterstützung. Gleichzeitig zeigten heterosexuelle Eltern das meiste unterminierende Verhalten gegenüber ihrem jeweiligen Partner, wohingegen lesbische Eltern sich am wenigsten in dieser Weise verhielten. (S. 1233). Lesbische Mütter zeigten ferner die größte Wärme und Freude in ihrem Verhalten, wohingegen sich das Verhalten schwuler Väter am wenigsten durch Wärme und Freude auszeichnete. Die elterliche Beteiligung in der Spielsituation zeigte ein den Fragebögen zur elterlichen Sorge entsprechendes Bild. Gleichgeschlechtliche Eltern beteiligten sich überwiegend gemeinschaftlich, wohingegen bei heterosexuellen Eltern ein großes Übergewicht der Beteiligung bei der Mutter lag (S. 1234).

Auch wenn die Art und Weise der Aufteilung der elterlichen Sorge bei den jeweiligen Elternstrukturen gehörig voneinander abwich, fanden die Forscherinnen keine gravierenden Auswirkungen dieser Aufteilung auf das Kindeswohl. Relevanz haben, so die Autorinnen, vielmehr die Zufriedenheit der Eltern mit der Aufteilung der elterlichen Sorge, der Grad der Unterstützung, die Elternteile für ihre jeweiligen Partner aufwenden sowie die Wärme und Freude mit der Eltern mit ihren Kindern interagieren (S. 1235). Gerade diese Faktoren haben aber, so die Studie, nichts mit der familiären Struktur zu tun. Hieraus lässt sich nach Ansicht der Autorinnen schließen, dass auch die sexuelle Orientierung keinerlei Relevanz auf das Kindeswohl zeitigt (S. 1236).

Fazit

Die lesenswerte Studie liefert einen weiteren Baustein für die seit einiger Zeit in Gang gekommene Diskussion der Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit Bezug auf die Möglichkeit einer Adoption. Erst kürzlich hatte das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit des Verbots der Sukzessivadoption (Adoption eines angenommenen Kindes eines Lebenspartners) zu entscheiden und diese bejaht (vgl. BVerfG, Urt. v. 19.2.2013 – 1 BvR 3247/09). Die Studie belegt, dass in erster Linie nicht die sexuelle Orientierung der Eltern Auswirkungen auf das Kindeswohl hat, sondern vorwiegend die Art und Weise maßgebend ist, wie Eltern mit ihren Kindern liebevoll agieren. Zu diesem Ergebnis kommt im Übrigen auch eine Studie aus Deutschland (Marina Rupp, Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, 2009, ISBN 978-3-89817-807-5 , S. 308).

Diese Erkenntnisse sollten auch mit Blick auf das vollständige Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Lebenspartner, das noch immer nicht Gesetz ist, Beachtung finden!

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