Die Bundesregierung hatte vor einiger Zeit einen Gesetzesentwurf zum Scheinvaterregress verabschiedet (dazu hier im Blog). Die Stellungnahme des Bundesrates hierzu liegt nun vor (sie findet sich hier).
Im Grundsatz billigt der Bundesrat den Entwurf, fordert aber eine längere Frist zur Geltendmachung der Unterhaltsansprüche (6 Jahre). Der Entwurf sieht derzeit nur eine Zweijahresfrist vor. Nach Vorstellung des Bundesrats „widerspricht [dies] dem allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken und der Grundidee einer Regressnorm, wonach bei Zahlung auf eine fremde Schuld grundsätzlich ein Rückgriff möglich sein muss.“
Eine Antwort zu “Scheinvaterregress: Bundesrat bringt Änderungswünsche an”
[…] Zeit mit Beweislastfragen im Scheinvaterregress befasst (Zu Plänen einer Neuregelung siehe hier im Blog). Mit Beschluss vom 7.7.2017 (Az. 21 UF 53/17) hat es insoweit entschieden, dass der Scheinvater […]