In den vergangenen Monaten sind einige Entscheidungen ergangen, die in diesem Blog aus den unterschiedlichsten Gründen nicht eingehend besprochen worden sind.
Nachstehend findet sich eine Liste mit abstammungsrechtlichen Entscheidungen, deren Lektüre aber durchaus empfehlenswert ist.
- EGMR
- Urt. v. 8.12.2016, Nr. 7949/11 und 45522/13, L.D. und P.K./Bulgarien: Die Sache betrifft die Geltendmachung der Verletzung des Rechts auf Schutz des Privatlebens (Art. 8 EMRK) zweier genetischer Väter, denen ein Anfechtungsrecht ungeachtet der Umstände des Falls jeweils versagt worden war. Der EGMR nahm eine Verletzung an.
- Bundesgerichtshof
- Beschl. v. 30.11.2016, Az. XII ZB 173/16: Die Entscheidung betrifft die Frage, ob ein Anspruch auf Einwilligung in die genetische Abstammungsuntersuchung aus § 1598a I 1 1.Alt. BGB auch dann besteht, wenn die Abstammung durch ein früheres Gutachten bereits geklärt wurde. Der BGH verneint dies.
Hinweis: Eine Besprechung der Entscheidung erfolgt in Heft 3 der FamRZ 2017 - Beschl. v. 24.8.2016, Az. XII ZB 351/15: zum Günstigkeitsprinzip i.R.d. Art. 19 I EGBGB und zur gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung kryokonservierter Embryonen.
- Beschl. v. 3.8.2016, Az. XII ZB 110/16: zum Günstigkeitsprinzip i.R.d. Art. 19 I EGBGB
- Beschl. v. 2.11.2016, Az. XII ZB 583/15: Kein Ausschluss der unverheirateten, allein sorgeberechtigten Mutter von der Vertretung des Kindes im Vaterschaftsanfechtungsverfahren.
- Beschl. v. 30.11.2016, Az. XII ZB 173/16: Die Entscheidung betrifft die Frage, ob ein Anspruch auf Einwilligung in die genetische Abstammungsuntersuchung aus § 1598a I 1 1.Alt. BGB auch dann besteht, wenn die Abstammung durch ein früheres Gutachten bereits geklärt wurde. Der BGH verneint dies.
- Oberlandesgerichte
- OLG Zweibrücken, Beschl. v. 8.3.2016, Az. 2 UF 9/16, NJW 2016, 3252: Einem genetischen Vater kann nicht entgegengehalten werden, er habe kein Recht auf gerichtliche Feststellung seiner Vaterschaft, da er lediglich als privater Samenspender agiert habe.
- OLG München, Beschl. v. 19.7.2016, Az. 31 Wx 403/15, FGPrax 2016, 220: Zur Anwendung des Günstigkeitsprinzips i.R.d. Art. 19 I EGBGB.
- OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 9.3.2016, Az. 2 UF 327/15 FamRZ 2016, 1476 m. Anm Schwonberg FamRZ 2016, 1424: Zum Bestehen des Anspruchs nach § 1598a I BGB bei bereits geklärter Abstammung. Vorentscheidung zur o.g. Entscheidung des BGH.
- OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.6.2016, Az. 14 U 165/15: Kein Anspruch auf Herausgabe kryokonservierter, in-vitro befruchteter Eizellen nach Tod der Ehefrau nach § 985 BGB