Rechtsausschuss billigt Gesetzesentwurf zur Sukzessivadoption gleichgeschlechtlicher Lebenspartner


Gesetzesvorhaben2Wie die Pressestelle des Deutschen Bundestages vermeldet, hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 21.5.2014 dem Gesetzesentwurf der Regierung zur Einführung der Sukzessivadoption für eingetragene Lebenspartner zugestimmt (zum Entwurf bereits in diesem Blog http://wp.me/p3xZoF-5l; sowie http://wp.me/p3xZoF-3N). Damit ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des BVerfG-Urteils (BVerfG – 1 BvR 3247/09 und 1 BvL 1/11) getan. Wie des Öfteren auch bereits in diesem Blog angemerkt (dazu http://wp.me/p3xZoF-4X; sowie http://wp.me/p3xZoF-3k; sowie http://wp.me/p3xZoF-2z), ist damit der Weg noch nicht bereitet für eine vollkommene Gleichstellung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern mit Bezug auf die Adoption. Dies ist bedauerlich. Ein entsprechender Antrag der Linken, der von den Grünen gestützt wurde, hat im Rechtsausschuss keine Zustimmung erhalten.

 

 

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