Gemeinschaftliche Adoption durch gleichgeschlechtliche Partner?


Gesetzesvorhaben2Die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Adoption durch gleichgeschlechtliche Partner wird wohl auch in der nächsten Legislaturperiode nicht auf politischem Wege hergestellt werden. Wie die Süddeutsche Zeitung vom 21.10.2013 unter Berufung auf den Spiegel berichtet, haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Horst Seehofer (CSU) bei einem Sechs-Augen-Gespräch mit Siegmar Gabriel (SPD) jüngst keine Kompromissbereitschaft in der Sache signalisiert. Die SPD habe dies akzeptiert.

Es wird also aller Wahrscheinlichkeit nach darauf hinauslaufen, dass das Bundesverfassungsgericht wieder einmal ein Machtwort sprechen muss. Die Frage der Zulässigkeit des Verbots der gemeinschaftlichen Adoption durch eingetragene Lebenspartner ist vor dem BVerfG anhängig.

Mit Beschluss vom 11. März 2013 hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg (Az. 24 F 172/12 abrufbar als BeckRS 2013, 5298) diese Frage dem Bundesverfassungsgericht im Wege der konkreten Normenkontrolle vorgelegt.

 

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