Das Abstammungs-Projekt der Haager Konferenz – erste Ergebnisse zur Realisierbarkeit einer Konvention


haager konf lmDie Haager Konferenz für Internationales Privatrecht befasst sich seit einiger Zeit mit Fragen der Abstammung, insbesondere der Leihmutterschaft. 2015 hat der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und die Politik der Konferenz entschieden eine Expertengruppe einzusetzen, die über die Realisierbarkeit einer Konvention zur gerichtlichen Zuständigkeit, zum anwendbaren Recht und zur Anerkennung von abstammungsrechtlichen Zuordnungen im Frühjahr 2016 Bericht erstatten sollte. Die Ergebnisse der Expertengruppe liegen nun vor.

Die Expertengruppe stellt in ihrem Bericht (zum Volltext geht es hier) fest, dass die Abstammungszuordnungs- und -lösungsmechanismen in den Mitgliedstaaten der Haager Konferenz höchst unterschiedlich geregelt sind. Solche Rechtsunterschiede könnten zu hinkenden Rechtsverhältnissen führen und würden, da die Abstammung ein sog. „gateway“ für weitere Rechte (Unterhalt, Staatsangehörigkeit usw.) sei,  weitreichende Konsequenzen zeitigen. Auch bestünden in der Mehrheit der Staaten keine Spezialregelungen für medizinisch-assistierte Reproduktion und Leihmutterschaft, es fänden vielmehr die allgemeinen Regeln des internationalen Familienrechts unterschiedlos Anwendung.

Angesichts der identifizierten Unterschiede in den Mitgliedstaaten betreffend internationale Zuständigkeit, anwendbares Recht und Anerkennung und der Komplexität der Thematik, sieht die Expertengruppe sich zum derzeitigen Zeitpunkt außerstande, ein abschließendes Urteil zur Realisierbarkeit einer Konvention zu fällen. Sie sieht allerdings einen großen Bedarf für tiefere Beratungen über Einzelfragen und den Fortgang des angestoßenen Prozesses. Hierbei sei insbesondere die Frage der Anerkennung in den Fokus zu stellen.

Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und die Politik der Konferenz wird über die weitere Mandatierung der Expertengruppe und die bislang aufgefundenen Ergebnisse Mitte März 2016 beraten.

 

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