In diesem Blog ist vor einiger Zeit über einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) berichtet worden, in dem dieser die Vaterschaftsfeststellung für kryokonservierte Embryonen ausgeschlossen hatte (siehe hier im Blog). Die gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde ist durch Beschluss vom 11. Januar 2017 (Az. 1 BvR 2322/16) vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden. Die Beschwerde war unzulässig, da sie den Substantiierungsanforderungen nicht gerecht wurde. Der Beschwerdeführer habe, so das BVerfG, insbesondere nicht plausibel aufgezeigt, dass die pränatale Zuordnung eines Vaterschaftsstatus oder eines vergleichbaren Status zum Schutz der im Ausland eingefrorenen Embryonen erforderlich sein könnte.
Inhaltlich äußert sich das BVerfG zu den sich stellenden rechtlichen Fragen nicht. Der Beschluss ist abrufbar hier.