Bundestag beschließt Sukzessivadoption für gleichgeschlechtliche Lebenspartner


Gesetzesvorhaben2Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 22.5.2014 den Entwurf der Bundesregierung zur Einführung des Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner in der Ausschussfassung verabschiedet. Damit wird eingetragenen Lebenspartnern die Adoption eines Kindes, das von einem Lebenspartner bereits angenommen wurde ermöglicht (Dazu siehe bereits in diesem Blog http://wp.me/p3xZoF-6s).

Die interessante Abschlussdebatte ist in der Mediathek des Bundestages abrufbar.

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