Bundesjustizministerium veröffentlicht Eckpunkte zur Reform des Abstammungsrechts


Am Dienstag, den 16. Januar 2024, hat das Bundesjustizministerium (BMJ) neben den Eckpunkten zur Reform des Kindschaftsrechts seine Eckpunkte für eine Reform des Abstammungsrechts veröffentlicht. Dieses Reformvorhaben brächte einige zentrale Neuerungen mit sich: Es soll zunächst die Elternschaft einer zweiten Frau neben der Geburtsmutter ermöglichen (sog. Mitmutterschaft) und so gleichgeschlechtliche weibliche Paare mit verschiedengeschlechtlichen Paaren abstammungsrechtlich gleichstellen. Außerdem soll es das neue Institut der Elternschaftsvereinbarung ermöglichen, insbesondere private Samenspenden für alle Beteiligten rechtssicher durchzuführen. Doch die Reform würde nicht nur die Bedeutung der (intendiert) sozialen Elternschaft im Abstammungsrecht, sondern auch das Interesse des genetischen Vaters am Erwerb der rechtlichen Elternstellung stärken. Schließlich soll auch das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung besser verwirklicht werden, indem ein statusunabhängiges Feststellungsverfahren eingeführt und das Samenspenderregister zu einem allgemeinen Spenderregister ausgebaut wird. Die vollständige Pressemitteilung des BMJ kann nebst der Eckpunkte hier abgerufen werden.


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