Beratungen und Beschlüsse des DJT – ein Bericht über Tag 2


djt2

An Tag zwei des DJT setzten sich die Diskussionen zu den Thesen des Gutachtens fort. Abschließend wurden auch die Beschlüsse gefasst.

Hier findet sich ein kurzer Überblick über die Themen der Diskussion und ein Hinweis auf die Beschlüsse des DJT.

1.Diskussionen

Die Diskussion betraf zunächst das Generalthema Anfechtungsrechte. Das Gutachten behandelt hier insbesondere das Anfechtungsrecht des biologischen, nicht rechtlichen Vaters und sieht eine Streichung des Anfechtungshindernisses des Bestehens einer sozial-familiären Beziehung zwischen rechtlichem Vater und Kind vor. Diese Ausweitung des Anfechtungsrechts des biologischen, nicht rechtlichen Vaters wurde in der Diskussion kritisch aufgenommen, da dies insbesondere die soziale Komponente der Elternschaft vernachlässige.

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Diskussion angemerkt, dass auch ein Anfechtungsrecht der biologischen, nicht rechtlichen Mutter angedacht werden sollte; dies zumindest vor dem Hintergrund des Art. 3 GG.

Die weitere Diskussion behandelte ferner Fragen der elterlichen Sorge bzw. elterlichen Verantwortung. Eine Übertragung solle auch auf mehr als zwei Personen möglich sein. Insbesondere solle hier die Position von PFlegeeltern gestärkt werden. Die Einführung einer dauerhaften Verbleibensanordnung wurde eingehend und kontrovers diskutiert.

Abschließend widmete sich die Diskussion noch der Adoption. Hierzu enthielten die Thesen insbesondere eine Loslösung der Adoptionsvoraussetzungen vom Familienstand der Annehmenden. Hierüber solle eine Adoption auch nichtehelichen Partnern ermöglicht werden. Auch der Abschied von der Inkognitoadoption hin zum Regelfall offener Adoptionen und die Schaffung von Informationsansprüchen der Herkunftseltern und die Fortdauer ihres Umgangsrechts nach erfolgter Adoption wurden behandelt.

2. Highlights der Beschlussfassung

In der einige Zeit in Anspruch nehmenden Beschlussfassung sprach sich der 71. DJT für einige relevante abstammungsrechtliche Neuerungen aus, von denen die wichtigsten hier im Auszug dargestellt sind:

  1. Schaffung einer automatischen Elternschaftszuordnung bei Einwilligung in die heterologe medizinisch-assistierte Reproduktion und Schaffung der Möglichkeit einer gerichtlichen Feststellung der einwilligenden Person bei klassischer (offizieller) und privater Samenspende
  2. Ausschluss des Anfechtungsrechts des Kindes bei Zeugung mittels Samenspende eines Dritten
  3. Schaffung eines Formerfordernisses für die Einwilligung in die medizinisch-assistierte Reproduktion
  4. Ausschluss des klassischen Samenspenders von der Möglichkeit im Wege der gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung als Vater des Kindes festgestellt zu werden
  5. Schaffung eines Keimzellenspenderegisters
  6. Schaffung eines umfassenden rechtsfolgenlosen Abstammungsklärungsverfahrens
  7. Einführung der gemeinschaftlichen Adoption für eingetragene Lebenspartner
  8. Schaffung einer automatischen Elternschaftszuordnung der weiblichen Partnerin der Geburtsmutter anhand der entsprechenden Anwendung des § 1592 BGB
  9. Schaffung von Bestimmungen zur Anerkennung von im Ausland nach dortigem Recht erfolgten Leihmutterschaften
  10. Aussetzung der Sperrwirkung des § 1600 II BGB innerhalb des ersten Jahres nach der Geburt

Knapp abgelehnt wurde die Einführung eine Elternschaft von mehr als zwei Personen. Die Beschlüsse können hier im Volltext eingesehen werden,

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