Rechtsprechungs-Update im November 2017


In den vergangenen Monaten sind einige Entscheidungen ergangen, die in diesem Blog aus den unterschiedlichsten Gründen nicht eingehend besprochen worden sind.

Nachstehend findet sich eine Liste mit (abstammungsrechtlichen) Entscheidungen, deren Lektüre aber durchaus empfehlenswert ist.

EGMR:

EuGH:

BGH:

  • Beschl. v. 19.7.2017 – XII ZB 72/16, NJW 2017, 2911
    Maßgeblich für die Beurteilung des nach Art. 19 I EGBGB anwendbaren Rechts ist der Zeitpunkt der Geburt. Führt ein nach Art. 19 I 2 EGBGB alternativ anzuwendendes Recht zur Vaterschaft des frühreren Ehemanns der Mutter, steht einer nach Geburt erfolgten Vaterschaftsanerkennung nach dem alternativ gem. Art. 19 I 1 EGBGB anwendbaren deutschen Recht die bereits bestehende Vaterschaft des geschiedenen Ehemannes entgegen.
  • Beschl. v. 5.7.2017 – XII ZB 277/16, NJW-RR 2017, 1089
    Die Anerkennung der Vaterschaft in Spanien vor dem zuständigen Standesamt steht der Anerkennung nach deutschem Recht gleich und ersetzt die im Inland erforderliche öffentliche Beurkundung.
  • Beschl. v. 8.2.2017 – XII ZB 586/15, DNotZ 2017, 375
    Eine Stiefkindadoption eines Kindes durch einen nichtehelichen Lebenspartner ist nicht möglich. Bei einer Adoption durch diesen erlischt das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu seinem rechtlichen Elternteil.
  • Beschl. v. 22.3.2017 – XII ZB 56/16, NJW 2017, 1954
    Zur Verjährung des Scheinvaterregressanspruchs bei erfolgreicher Anfechtung der Vaterschaft des Scheinvaters
  • Urt. v. 14.6.2017 – IV ZR 141/16, FamRZ 2017, 1365
    Kein privater Krankenversicherungsschutz für im Ausland vorgenommene, im Inland verbotene Eizellenspende
  • Beschl. v. 18.1.2017 – XII ZB 544/15, NJW 2017, 1480
    Keine Beschwerdeberechtigung der Ehefrau eines Verstorbenen im postmortalen Vaterschaftsfeststellungsverfahren
  • Beschl. v. 26.7.2017 – XII ZB 125/17, NZFam 2017, 904
    Ein Anspruch aus § 1598a BGB auf statusfolgenlose Klärung der Abstammung steht nur der rechtlichen Mutter, dem Kind und dem rechtlichen Vater zu. Eine Personenstandsfälschung begründet eine rechtliche Vaterschaft nicht.
  • Beschl. v. 6.9.2017 – XII ZB 660/14, FamRZ 2017, 1855
    Ein Frau-zu-Mann-Transsexueller, der nach rechtskräftiger Entscheidung über die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit ein Kind geboren hat, ist als Mutter im Geburtenregister einzutragen.
  • Beschl. v. 18.10.2017 – XII ZB 525/16, BeckRS 2017, 131155
    Zur Anfechtung der Vaterschaft durch den genetischen, nicht rechtlichen Vater nach § 1600 I Nr. 2 BGB bei bestehender sozial-familiärer Beziehung des rechtlichen Vaters zum Kind (von Verfassungsmäßigkeit der Regelung ausgehend).

OLG/KG:

  • KG, Beschl. v. 4.7.2017 – 1 W 153/16, FamRZ 2017, 1693
    Anerkennung der rechtlichen Elternschaft der Wunscheltern bei einer im Ausland durchgeführten Leihmutterschaft verstößt nicht gegen den ordre public. Die Registereintragung setzt allerdings eine Voreintragung der (namentlich bekannten) Leihmutter und ihres Ehemanns bzw. die Eintragung eines erläuternden Zusatzes über die Leihmutterschaft voraus.
  • KG, Beschl. v. 3.1.2017 – 1 W 483/16, StAZ 2017, 305
    Eine Vaterschaftsanerkennung ist nach dem Tod der Mutter auch ohne ihre Zustimmung möglich.
  • KG, Beschl. v. 29.11.2016 – 1 W 7/16, NJW-RR 2017, 391
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung des nach Art. 19 EGBGB anwendbaren Rechts ist die Geburt.
  • OLG München, Beschl. v. 29.6.2017 – 31 Wx 402/16, FamRZ 2017, 1691
    Für die Ermittlung des nach Art. 19 EGBGB anwendbaren Rechts ist der Zeitpunkt der Eintragung in das Geburtenregister maßgebend (postnatale Anerkennung, siehe hierzu den Beschluss des BGH v. 19.7.2017, der entgegengesetzt entschied).
  • OLG Oldenburg, Beschl. v. 14.2.2017 – 13 WF 14/17, FamRZ 2017, 895
    Im Verfahren nach § 1686a BGB kann die Klärung der genetischen Abstammung auch vor der Klärung der Frage, ob ein Umgang mit dem genetischen, nicht rechtlichen Vater dem Kindeswohl dient, erfolgen, wenn das Kind vom Verfahrensgegenstand keine Kenntnis hat und zu befürchten ist, dass eine Beweisaufnahme zur Frage des Kindeswohls eine deutlich größere Belastung des Familienlebens der Antragsgegner und des Kindes darstellt als die Duldung der Abstammungsuntersuchung.
  • OLG Celle, Beschl. v. 22.5.2017 – 17 W 8/16, NZFam 2017, 658
    Ist die Eintragung der Wunscheltern im Geburtenregister nach ausländischem Recht mit konstitutiver Wirkung ausgestattet, erfolgt die Anerkennung nach § 108 FamFG. Eine durch Leihmutterschaft hergestellte Elternschaft der Wunscheltern verstößt nicht per se gegen den ordre public.
  • OLG Braunschweig, Beschl. v. 12.4.2017 – 1 UF 83/13, NZFam 2017, 522
    Die Elternschaft der Wunscheltern bei im Ausland erfolgter Leihmutterschaft verstößt gegen den deutschen ordre public und ist somit nicht anzuerkennen.
  • OLG Jena, Beschl. v. 27.1.2017 – 1 WF 525/16, FamRZ 2ß17, 1232
    Führt ein nach Art. 19 I 2 EGBGB alternativ anzuwendendes Recht zur Vaterschaft des frühreren Ehemanns der Mutter, steht einer nach Geburt erfolgten Vaterschaftsanerkennung nach dem alternativ gem. Art. 19 I 1 EGBGB anwendbaren deutschen Recht die bereits bestehende Vaterschaft des geschiedenen Ehemannes entgegen.
  • OLG Bamberg, Beschl. v. 26.4.2017 – 2 UF 70/17, NJW-RR 2017, 840
    Eine Beteiligung des genetischen, nicht rechtlichen Vaters bei der Adoption des Kindes ist nicht erforderlich, wenn dieser unzweifelhaft privater Samenspender ist und auf sein grundrechtlich geschütztes Interesse, die rechtliche Elternstellung zu erlangen, von vornherein verzichtet hat. (zur BGH Entscheidung siehe hier).
  • OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 22.9.2016 – 20 W 59/14, NJW-RR 2017, 519
    Keine inzidente Prüfung der Vaterschaft im Erbscheinsverfahren.
  • OLG Düsseldorf, Beschl.v. 14.3.2017 – II 5 WF 29/16
    Ein privater Samenspender, der die Vaterschaft für das Kind mit Zustimmung der Mutter wirksam anerkannt hat, kann bei Bestehen eines berechtigten Interesses ein Auskunftsanspruch über über die persönlichen Verhältnisse des Kindes gem. § 1686 BGB zustehen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
  • OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.3.2017 – II-1 UF 10/16, NJW 2017, 2774
    Die Annahme eines Kindes durch die Wunscheltern unterliegt nicht den erhöhten Voraussetzungen des § 1741 I 2 BGB. Es entspricht regelmäßig dem Kindeswohl, dass das Kind auch dem zweiten Wunschelternteil verlässlich rechtlich zugeordnet wird.
  • OLG Hamburg, Beschl. v. 14.3.2017 – 2 UF 160/16, FamRZ 2017, 1234
    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 9 VII LPartG (bejahend).
  • OLG Karlsruhe, Beschl. v. 8.3.2017 – 2 UF 180/16, NZFam 2017, 414
    Zum Beschwerderecht der Erben des potentiellen genetischen, nicht rechtlichen Vaters im Abstammungsverfahren nach § 1600 I Nr. 2 BGB (verneinend mit Blick auf die Anfechtung der Vaterschaft des rechtlichen Vaters und ein Recht auf Fortsetzung des Verfahrens nach § 181 S. 1 FamFG ablehnend).

AG:

  • AG Berlin Tempelhof-Kreuzberg, Beschl. v. 4.10.2017 – 166A F 8790/16 (bislang unveröffentlicht)
    Durchführung der wohl ersten gemeinschaftlichen Adoption durch gleichgeschlechtliche Ehegatten in Deutschland.
  • AG Berlin-Wedding, Urt. v. 27.4.2017 – 13 C 259/16, FamRZ 2017, 1582
    Kind hat gem. § 242 BGB einen Auskunftsanspruch gegen Samenbank auf Nennung der Identität des Samenspenders.
  • AG München, Urt. v. 28.10.2016 – 191 C 521/16, FamRZ 2017, 395
    Hotel muss einer Kundin keine Daten über potentielle Väter eines im Rahmen eines One Night Stand entstandenen Kindes preisgeben.

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