Der EuGH hat in der Rechtssache C-364/13 darüber zu entscheiden, was unter dem Begriff des menschlichen Embryos zu verstehen ist. Der Fall betrifft zwar lediglich eine patentrechtliche Frage, die Einschätzung des EuGH lässt allerdings Rückschlüsse auf das ethische Wertesystem der Europäischen Union zu. Generalanwalt Cruz Villalón hat nun seine Schlussanträge veröffentlicht. Im Ergebnis spricht er sich dafür aus, unbefruchtete menschliche Eizellen, die über ein spezielles Verfahren zur Teilung angeregt wurden, nicht unter den Embryobegriff zu fassen, da die Entwicklung eines Menschen aus diesen Zellen, anders als bei befruchteten Eizellen, nicht möglich sei. Das Urteil des EuGH darf mit Spannung erwartet werden.
Die Schlussanträge finden sich hier.