Vaterschaftsanerkennung unter Generalverdacht! BVerfG erklärt die Behördenanfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB für verfassungswidrig.


Rechtsprechung KopieDas Bundesverfassungsgericht hat mit gestern veröffentlichtem Beschluss die Regelung des § 1600 Abs, 1 Nr. 5 BGB für verfassungswidrig erklärt. Eine Besprechung dieser Entscheidung durch mich findet sich im Kuckucksvaterblog (http://kuckucksvater.wordpress.com/2014/01/31/gesetzliche-regelung-uber-die-anfechtung-der-vaterschaft-durch-behorden-ist-verfassungswidrig-von-dr-philipp-m-reus/).

Ein weiterer Blogbeitrag zum Thema findet sich im JuWissBlog (http://www.juwiss.de/19-2014/).

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