Update zum Abstammungsprojekt der Haager Konferenz


Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht arbeitet seit einigen Jahren an einem multilateralen Instrument zum Internationalen Abstammungsrecht (siehe bereits hier im Blog). Der aktuelle Bericht der eingesetzten Expertengruppe (vom Februar 2018) ist seit einiger Zeit online (abrufbar ist dieser hier).

Darin finden sich zahlreiche und im Vergleich zu den Vorberichten deutlich detailliertere Erwägungen zu einem möglichen Anwendungsbereich des Instruments (einschließlich möglicher Abgrenzungsschwierigkeiten zum HAdoptÜ), zu möglichen Regelungen über die Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen, zur Anerkennung von in öffentlichen Urkunden verbrieften Rechtslagen (z.B. Geburtsurkunden) und zur besonderen Problematik der rechtlichen Elternschaft im Rahmen von Leihmutterschaftskonstellationen.

Die Haager Konferenz hat im März 2018 zwei weitere Treffen der Expertengruppe mandatiert.

Auf der Internetseite der Haager Konferenz heißt es hierzu:

„The fourth meeting should focus on general private international law rules on legal parentage, namely: a) deepening the discussion regarding uniform applicable law rules for parentage; b) further analysing the possibility of recognising or accepting foreign public documents which record legal parentage; c) refining possible provisions on the recognition of foreign judicial decisions. The fifth meeting should focus specifically on ISAs and consider both the feasibility of applying the general private international law rules on legal parentage that will be discussed at the fourth meeting to ISAs and the possible need for additional rules and safeguards for ISA cases.“

Damit weitet sich nun der Blick der Gruppe. Waren zunächst nur Regelungen über die Anerkennung von gerichtlichen Entscheidungen diskutiert worden, werden nun auch kollisionsrechtliche Regelungen betrachtet. Dies ist sicherlich sinnvoll, denn oftmals ist es aus Sicht der Beteiligten rein zufällig, ob die rechtliche Abstammungsbeziehung auf einer gerichtlichen Entscheidung beruht bzw. sich direkt aus dem Gesetz ergibt. Auch variieren die Rechtssysteme sehr stark darin, wie und unter welchen Voraussetzungen rechtliche Abstammungsbeziehungen begründet werden können. Es ist daher zu begrüßen, dass die Haager Konferenz nun auch diesen Aspekt in die Diskussionen miteinbezieht.

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