Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
4 Antworten zu “The Dutch duo-mother goes abroad”
Philipp Reuss hat einen sehr guten Vortrag gehalten. In der Diskussion wurde ua über die Frage diskutiert, wie andere Länder auf die Einführung der Mehrelternschaft, die derzeit in den Niederlanden erörtert wird, reagieren würden. Bei der Mehrelternschaft, die in British Columbia, in England und Wales und auf grund eines Richterspruchs in Brasilien möglich ist, geht es zum Beispiel um eine Duo-mutterschaft und einem bekannten Samenspender. Alle drei wollen im Leben des Kindes eine Rolle spielen, sie sind sich einig und wollen gemeinsam die juristische Elternschaft erlangen. Zu dieser und anderen Fragen (auch zur Leihmutterschaft) arbeitet in den Niederlanden derzeit eine Staatskommission zur „Neukalibrierung“ des Abstammungsrecht, die in 2016 ihren Bericht vorlegen wird. Ob die Empfehlungen der Kommission Gesetzesänderungen zur Folge haben werden, ist noch nicht abzusehen. Aber die Diskussion ist im Gange!
[…] Das Gericht bleibt in dem Urteil seiner Rechtsprechungslinie treu. Geschützt bleibt insoweit auch der biologische, nicht rechtliche Vater, der bei einer automatischen Elternzuordnung der Lebenspartnerin der Geburtsmutter immer erst den Weg über die Vaterschaftsanfechtung gehen müsste, um in die Elternposition einrücken zu können. Interessant sind vor diesem Hintergrund auch die neuen Regelungen der Duo-Mutterschaft in den Niederlanden, hier ist im Fälle der künstlichen Befruchtung eine automatische Zuordnung der Lebenspartnerin/Ehegattin der Geburtsmutter als vollwertige Duo-Mutter möglich. Der biologische, nicht rechtliche Vater hat in dieser Konstellation kein Recht die Duo-Mutterschaft anzufechten (Die Thematik der Anerkennung der Duo-Mutterschaft in Deutschland war Gegenstand eines Vortrags am Molengraaff Instituut voor Privaatrecht der Utrecht University, die Folien finden sich hier). […]
Danke Katharina für die Zusammenfassung! Hört sich tatsächlich nach einem interessanten Vortrag an. In vielen Ländern gibt es Diskussionen über solche Prozesse.
[…] (siehe etwa zum dänischen Recht hier oder zur Duo-Mutterschaft im niederländischen Recht hier). Zuletzt hat Österreich eine solche Regelung mit dem FMedRÄndG 2015 […]