Das BVerfG wird, wie hier im Blog berichtet, über die Verfassungsmäßigkeit des § 1598a BGB entscheiden. Es geht dabei um die Frage ob einem Kind gegen seinen vermuteten leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater ein Anspruch auf sogenannte rechtsfolgenlose Abstammungsklärung eingeräumt werden muss.
Die Urteilsverkündung ist für den 19.4.2016 geplant.
Die Entscheidung wird hier im Blog besprochen werden.