Die Diskussion um die Anerkennung eines dritten Geschlechts ist in den letzten Monaten verstärkt in die öffentliche Wahrnehmung geraten. In Deutschland hat der Gesetzgeber das Personenstandsrecht, wenn auch nur unzureichend, geändert (Siehe dazu hier im Blog) und schafft nun die Möglichkeit den Geschlechtseintrag eines neugeborenen Kindes offen zu lassen. Die Eintragung einer bereits registrierten Person als „neutral“ oder „intersexuell“ sieht das deutsche Recht allerdings nicht vor (siehe dazu hier im Blog). In Frankreich hat nun das Tribunal de Grande Instance Tours in einer nicht veröffentlichten Entscheidung die Eintragung einer Person als „neutral“ in das Personenstandsregister zugelassen. Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig, Rechtsmittel wurden hiergegen eingelegt (vgl. den Bericht bei Le Figaro)