Das niederländische Abstammungsrecht geht ebenso wie das deutsche davon aus, dass ein Kind nur maximal zwei rechtliche Elternteile haben kann. Nicht alle Staaten regeln dies genauso. Die kanadische Provinz British Columbia hat beispielsweise erst jüngst ihr Familienrecht reformiert und die Mehrelternschaft eingeführt (Siehe dazu in diesem Blog). Auch die Niederlande denken ganz offen darüber nach, ob das Zweielternprinzip aufgegeben werden soll.
Bereits 2012 hatte das niederländische Justizministerium (Ministerie van Veiligheid en Justitie) eine Studie in Auftrag gegeben, die sich allerdings auf die durch mehr als zwei Eltern ausgeübte elterliche Sorge beschränkte. Die Studie, die von einer interdisziplinären Gruppe von Wissenschaftlern der Universitäten Amsterdam, Groningen und Utrecht erarbeitet wurde, ist in diesem Jahr veröffentlicht worden (abrufbar hier).
Nun knüpft die niederländische Regierung an diese Arbeiten an und hat eine Kommission ins Leben gerufen, die sich mit der Fortentwicklung der Elternschaft generell befassen soll (sog. staatscommissie herijking ouderschap). Die Kommission ist beauftragt alle möglichen Problemstellungen und denkbare Regelungskonzepte zu prüfen und zu erarbeiten, die zu den Themen Mehrelternschaft und Leihmutterschaft gehören. Bis 1.3.2016 wird die Kommission Bericht erstatten. Die Ergebnisse sind mit Spannung zu erwarten.
Eine Antwort zu “Fällt das Zweielternprinzip in den Niederlanden?”
[…] Kommission zur Erarbeitung des Änderungsbedarfs im Abstammungsrecht beauftragt (siehe dazu hier im Blog). Seit 7.12.2016 liegt nun der 643 Seiten lange Bericht vor. Darin spricht sich die Kommission […]