EGMR: Verbot der Adoption russischer Kinder durch US-amerikanische Staatsangehörige verstößt gegen EMRK


Der Eurpäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit Urteil des heutigen Tages entschieden (Beschwerde-Nr. 6033/13,
8927/13, 10549/13, 12275/13, 23890/13, 26309/13, 27161/13, 29197/13, 32224/13, 32331/13,
32351/13, 32368/13, 37173/13, 38490/13, 42340/13 und 42403/13), dass das in Russland bestehende Verbot der Adoption russischer Kinder durch US-amerikanische Staatsangehörige gegen die EMRK verstößt. Das bloße Anknüpfen des Verbots an die Staatsängehörigkeit sei diskriminierend und verletze in ungerechtfertigter Weise Art. 14 iVm Art. 8 EMRK.

Der Urteilstext findet sich hier.

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