Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird erneut zu Fragen der Leihmutterschaft entscheiden. Die französische Cour de Cassation hatte dem Gerichtshof am 16.10.2018 einige Fragen im Verfahren nach Zusatzprotokoll 16 zur EMRK vorgelegt, das es letztinstanzlichen Gerichten der Mitgliedstaaten ermöglicht, Auslegungsfragen betr. die EMRK dem Gerichtshof vorzulegen. Am 3. 12.2018 hat der EGMR die Vorlage angenommen und ist nun zur Entscheidung berufen.
Siehe zur Pressemitteilung hier.
Siehe zu Protokoll Nr. 16 hier.