Die niederländische Regierung überprüft aktuell das Personenstandsrecht mit Blick auf die Geschlechtseintragung im Geburtenregister. Wie das Utrecht Centre for European Research into Family Law (UCERF) auf seiner Internetseite vermeldet, hat das niederländische Justizministerium eine Forschergruppe des UCERF damit beauftragt, die Funktionsweise und Wirkung des geltenden Personenstandsrechts zu überprüfen.
Mit der Überprüfung soll den Interessen von Personen Rechnung getragen werden, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden können (sog. Intersexuelle, Intergeschlechtliche oder Hermaphroditen). Das niederländische Recht kennt bislang nur das männliche und das weibliche Geschlecht. Bereits seit 1986 ist allerdings keine Eintragung des Geschlechts im Geburtenregister mehr notwendig, weshalb bei intersexuellen Kindern auf eine Geschlechtseintragung verzichtet werden kann. Der deutsche Gesetzgeber hat dieses Erfordernis erst jüngst, im November 2013, aufgegeben (vgl. dazu in diesem Blog http://wp.me/p3xZoF-2H).
Ungeregelt sind allerdings Fälle, in denen Geschlechtseintragungen bereits vor 1986 erfolgt waren. Personen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlechts zugehörig fühlen können zwar einen Wechsel vom männlichen zum weiblichen Geschlecht (und umgekehrt) vornehmen, eine Löschung der Geschlechtseintragung sieht das niederländische Recht allerdings nicht vor.
Die Studie des UCERF wird analysieren, ob aus rechtlichen Gesichtspunkten auf eine Geschlechtsregistrierung gänzlich verzichtet werden kann, bzw. eine Löschung bereits vorgenommener Geschlechtseintragungen möglich ist und welche Folgewirkungen sich daraus ergäben. Die Studie wird unter anderem auch einen Rechtsvergleich beinhalten. Die Ergebnisse sollen im Herbst 2014 vorliegen.
Zu weiteren Informationen siehe http://ucerf.rebo.uu.nl/en/actueel/