Der durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Jahre 2015 eingesetzte und interdisziplinär besetzte Arbeitskreis Abstammungsrecht hat am heutigen Dienstag seinen 134 Seiten langen Abschlussbericht an Bundesjustizminister Heiko Maas übergeben, wie das BMJV auf seiner Internetseite berichtet (siehe den entsprechenden Artikel). Damit wird ein weiterer Beitrag geleistet zur Diskussion um die Reform des Abstammungsrechts, die in der nächsten Legislaturperiode stattfinden könnte.
Der Arbeitskreis formuliert in seinem Abschlussbericht zahlreiche Kernthesen, beispielsweise, dass als rechtliche Mutter weiterhin die das Kind gebärende Frau gelten sollte. Auch zum Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung, zur Abstammungszuordnung bei gleichgeschlechtlichen Eltern und bei medizinisch-assistierter Reproduktion sowie zur Frage der rechtlichen Elternschaft von mehr als zwei Personen (dazu siehe die Beiträge hier im Blog zu British Columbia und den Niederlanden) sind Thesen im Bericht enthalten.
Der Abschlussbericht ist im Volltext hier einsehbar.
Eine Antwort zu “Arbeitskreis Abstammungsrecht übergibt Abschlussbericht”
[…] Rechts vollkommen zu Recht identifiziert hat (zum Bericht des Arbeitskreises siehe hier im Blog), ist […]