Seit einiger Zeit schon hat man aus ministerialen Kreisen vernommen, dass die Bundesregierung an einem Entwurf zur Einführung eines Samenspenderregisters (unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit) arbeitet.
Der nun vorliegende Entwurfstext ist zwar noch nicht „offiziell“ abgesegnet, er wurde aber bereits an Interessenvertreter zur Stellungnahme versandt. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihn auf ihrer Internetseite veröffentlicht (siehe dazu hier). Erste Stellungnahmen liegen bereits im Netz vor (vgl. jene des DI-Netzes, hier).
Zwar ist die Idee der Einführung eines Samenspenderregisters zu begrüßen, die im Entwurf vorgesehene Umsetzung ist allerdings nicht problemfrei. Kritisch zu betrachten ist beispielsweise das komplizierte System der Datenweiterleitung, die unterschiedlichen Speicherfristen, die Datenlöschung nach erfolgter Datenabfrage und die Nichterfassung von Embryonenspendern, die es heute in Deutschland trotz des strengen EmbryonenschutzG bereits zulässigerweise gibt. Andere Länder, z.B. die Niederlande, haben hier deutlich praktikablere und sicherere Regelungen.
Eine detaillierte Besprechung des Entwurfs wird in diesem Blog zu späterem Zeitpunkt erfolgen.