Mitmutterschaft – Dänisches Gesetz Nr. 652 vom 12.6.2013 tritt in Kraft


Gesetzesvorhaben2Am 12.6.2013 hat der dänische Gesetzgeber ein neues Abstammungsinstitut verabschiedet, das am 1.12.2013 in Kraft tritt. Es handelt sich hierbei um die sog. Mitmutterschaft (medmoderskab), die im skandinavischen Rechtsraum bereits verbreitet ist.

Das Gesetz ermöglicht es weiblichen gleichgeschlechtlichen Paaren ohne den Umweg der Adoption in die Elternschaft als Mutter und Mitmutter einzurücken. Umfasst werden Konstellationen künstlicher Befruchtung. Eine Insemination auf natürlichem Wege und sog. Becherspenden, bei denen die gebärende Frau das Sperma selbst zu Befruchtungszwecken einführt, werden allerdings nicht umfasst.

Eine ausführliche Besprechung des Gesetzes in deutscher Sprache findet sich von Fötschl in FamRZ 2013, 1445.

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