
Mit Beschluss vom 24.3.2021 (Az. 3 UF 1122/20) hat auch das Kammergericht dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob § 1592 Nr. 1 BGB mit dem Grundgesetz vereinbar ist, da er eine automatische Zuordnung der Ehegattin der Geburtsmutter nicht zulässt (vergleiche zur Vorlage des OLG Celle hier im Blog).